Jedes Jahr verlassen ca. 10 Jugendliche unser Projekt und beginnen nach dem Abschluss der 10. Klasse weiterführende Schul- und Berufsausbildungen. Jede*r Jugendliche erhält pro Jahr 114.000 NR (ca. 900 Euro) aus dem Fonds. Innerhalb von 3 Jahren – so lange bekommen die Jugendlichen unsere Unterstützung – sind das 342.000 NR (ca. 2.700 Euro).

Deshalb haben wir vor einigen Jahren einen Ausbildungsfonds eingerichtet. Für jedes neu aufgenommene Kind im Kinderdorf sparen wir über einen Zeitraum von 10 Jahren regelmäßig einen Betrag an, der aus den Spenden des Ausbildungsfonds finanziert wird. Zinsen helfen uns langfristig, weniger Spendengelder für die Ausbildung unserer Jugendlichen aufwenden zu müssen.

Der Ausbildungsfonds hat mittel- bis langfristig das Ziel, die Berufsausbildung unserer Jugendlichen zu finanzieren und schon frühzeitig ihre Zukunft zu sichern.

Mit Ihrer Spende für den Ausbildungsfonds unterstützen Sie unser Projekt regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder auch einmalig mit einem selbst gewählten Spendenbetrag. Als Orientierung für Sie: mit 70 Euro monatlich ermöglichen Sie die Ausbildung eines Jugendlichen.

Um den Ausbildungsfonds zu unterstützen, füllen Sie einfach unser Ausbildungsfonds-Formular aus und senden es

Bitte überweisen Sie Ihre Ausbildungsfonds-Spende per Dauerauftrag auf unser Spendenkonto:

Empfänger: Freundeskreis Nepalhilfe e.V.
IBAN: DE73 5176 2434 0069 5697 06
SWIFT/BIC-Bankcode: GENODE51BIK
Bank: VR Bank Lahn-Dill eG
Verwendungszweck: Ausbildungsfonds

Nachdem Ihre Ausbildungsfonds-Spende auf unserem Vereinskonto eingegangen ist, erhalten Sie vom FNH eine Empfangsbestätigung und ein Dankschreiben.

Sie gehen kein Vertragsverhältnis ein und können jederzeit und ohne Fristen Ihre Zahlungen einstellen. Bitte informieren Sie uns darüber formlos schriftlich.

Der Freundeskreis Nepalhilfe e.V. ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke sowie Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf, Steuer-Nr. 06 250 51011, vom 04.10.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 – 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke: Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, verwendet werden.

Wir versenden aus Kapazitäts- und Kostengründen einmal jährlich (Januar/Februar) die Spendenbescheinigungen des Vorjahres. Bitte sehen Sie aufgrund unserer rein ehrenamtlichen Tätigkeit für den Freundeskreis Nepalhilfe von unterjährigen Anforderungen einer Spendenbescheinigung ab.

Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können, benötigen wir Ihre komplette Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung.

Spenden bis zu 300,00 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung mit dem Überweisungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden.

Sollten Sie keine Spendenbescheinigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!